Die Aussagen stehen betreffend der Frage der Finanzierung des Restaurants nicht in Widerspruch zu seinen früheren Angaben oder Aussagen anlässlich der Hauptverhandlung. 11.4 Anlässlich der staatsanwaltlichen Einvernahme vom 28. April 2015 bestätigte der Beschuldigte seine bisherigen Aussagen bei der Polizei (pag. 144, Z. 63 f.). Sie hätten bei der Übernahme bzw. Unterzeichnung des Pachtvertrages kein Startkapital gehabt, bis auf das, was sie von H.________ erwarteten. Sie hätten eigentlich gar nicht damit gerechnet, dass sie das von der Scheidung brauchen würden. Er hätte damit Löcher gestopft, wenn es denn gekommen wäre.