Zwar rechnete er selber auch mit seinem Pensionskassengeld. Da dieses aber nicht in der erwarteten Frist erhältlich war, wurde das Kapital bzw. die rasche Verfügbarkeit des Kapitals von H.________ umso wichtiger. Wiederum macht der Beschuldigte geltend, dass das in Aussicht gestellte Geld seiner Partnerin nicht gekommen war und damit das Geld im Zeitpunkt der Eröffnung und der Warenbestellungen nicht vorhanden war. Die Aussagen stehen betreffend der Frage der Finanzierung des Restaurants nicht in Widerspruch zu seinen früheren Angaben oder Aussagen anlässlich der Hauptverhandlung.