_ nicht gekommen sei. Zu diesem Geld könne er keine weiteren Angaben machen. Wenn er gewusst hätte, dass das versprochene Geld nicht eintreffe, hätten sie das Restaurant sicher nicht eröffnet (pag. 140 Z. 68 ff.). Wenn sein Geld oder das Geld von Frau H.________ eingetroffen wäre, hätten sie sicher Rückzahlungen geleistet (pag. 140 Z. 81 ff.). Der Beschuldigte gab damit wiederum an, das Geld seiner Partnerin sei entscheidend für die Eröffnung des Restaurants gewesen. Zwar rechnete er selber auch mit seinem Pensionskassengeld.