12 11.3 Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 23. Oktober 2014 gab der Beschuldigte betreffend Finanzierung des Restaurants an, das Problem sei gewesen, dass ihm von Frau H.________ Geld in Aussicht gestellt worden sei, welches nie eingetroffen sei. Aus seiner Scheidung hätte ebenfalls noch Geld eintreffen sollen. Die Scheidung sei aber erst im September 2014 rechtskräftig geworden. Das Geld sei also nicht innert nützlicher Frist verfügbar gewesen. Das Problem sei vor allem gewesen, dass das Geld von Frau H.________ nicht gekommen sei.