Das Dokument trägt denn auch das Datum vom 12. Juni 2014 (pag. 73) und auch in der Anklageschrift wird kein früherer Tatzeitpunkt genannt (pag. 521). Der Beschuldigte konnte folglich gemäss seiner Darstellung erst nachdem er dieses Schreiben gesehen hatte davon ausgehen, das Geld sei jetzt auf dem Konto. Das schliesst aber gerade nicht aus bzw. setzt sogar voraus, dass er vor Juni 2014 noch auf das (blockierte) Geld gewartet und sich deshalb überlegt hat, wie er die Löcher bis dahin stopfen könnte. Es ist daher nicht ersichtlich, inwiefern diese Aussagen nicht in sich aufgehen sollten.