Mit dem Geld rechnen bedeutet nun aber nicht, dass der Beschuldigte im Zeitpunkt der Restauranteröffnung im April 2014 und der Warenbestellungen im Februar und März 2014 davon ausgegangen ist, dass Geld sei bereits auf dem Konto verfügbar. Gemäss Aussagen des Beschuldigten (vgl. auch nachfolgende Ausführungen) wurde ihm dieses Schreiben erst im Juni 2014 gezeigt, nachdem er sich bei seiner Partnerin nach dem Verbleib des Geldes erkundigt und Druck gemacht hatte (vgl. pag. 136, Z. 83 ff.). Das Dokument trägt denn auch das Datum vom 12. Juni 2014 (pag.