135, Z. 38 ff.). Es sei korrekt, das mehrere Mietzinse des Restaurants sowie Rechnungen von Lebensmitteln und Gerätschaften ausstehend seien. Budgetiert sei es richtig gewesen, aber da das Geld nie gekommen sei, hätten sie auch nichts bezahlen können. Dazu stünden sie ja, aber dafür sollten die Gläubiger den Rechtsweg einschlagen und Betreibungen schicken, sowie es üblich sei bei Konkursverfahren (pag. 135, Z. 43 ff.). Auf Frage, ob er jemals die Absicht hatte, die offenen Rechnungen zu bezahlen, gab der Beschuldigte an, ja, er habe das Gefühl gehabt, das Geld würde kommen. Er habe