An der staatsanwaltlichen Einvernahme sei das Pensionskassengeld aus der Scheidung plötzlich kein Thema mehr gewesen. Er habe schliesslich nur noch angegeben, dass sie das Restaurant nur auf die Zusage hin, dass das Geld seiner Partnerin komme, übernommen hätten. Er habe mit CHF 113‘000.00 gerechnet. Dies liegt nach Ansicht der Vorinstanz daran, dass der Beschuldigte nunmehr nach den Befragungen mit den entsprechenden Hinweisen gewusst habe, dass diese Ausrede nichts mehr tauge, zumal der Betrag an Pensionskassengeld aus der Scheidung ohnehin nicht gereicht hätte, um ein Restaurant zu eröffnen und während der ersten Monate zu betreiben.