_, F.________ AG, bestätigt, die Geschichte zu kennen, wonach H.________ über CHF 250‘000.00 verfüge, jedoch ihre Schwester die Vollmacht über dieses Geld habe und noch etwa CHF 100‘000.00 vorhanden seien, dieses Geld aber wegen des Geldwäschereigesetzes bei der Post blockiert sei. Die Kassenobligationen seien schliesslich erst später in der staatsanwaltlichen Einvernahme Thema gewesen, als dem Beschuldigten das gefälschte Schreiben der E.________ AG vorgehalten worden sei. Das Schreiben der E.____