8. Bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte macht aber geltend, er habe nicht gewusst, dass es sich bei diesen Dokumenten um Fälschungen gehandelt hat. Er habe H.________ geglaubt und damit gerechnet, dass sie über dieses Geld verfüge bzw. dieses erhalten werde. Er sei daher davon ausgegangen, dass sie ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen könnten. Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab der Beschuldigte zusammengefasst folgenden Ablauf der Geschehnisse wieder (pag. 646 f.): Er habe gewusst, dass er nach der Scheidung ca. CHF 40‘000.00 bis 50‘000.00 haben werde.