4. Der Gesuchsteller, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, stellte in seinem Gesuch folgende Anträge (pag. 7): I. Es sei der Strafbefehl 18 8644 vom 31.08.2018 aufzuheben. II. Eventualiter sei die Sache zur neuen Beurteilung an die zuständige Instanz zurückzuweisen. - unter Kostenfolge - 5. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte mit Stellungnahme vom 19. März 2019, das Revisionsgesuch sei abzuweisen und die Verfahrenskosten dem Gesuchsteller aufzuerlegen (pag. 47 ff.).