3. Am 15. Februar 2019 stellte der Gesuchsteller, nun vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beim Regionalgericht Oberland ein «Gesuch um Wiedererwägung» betreffend den Strafbefehl O 18 8644 vom 31. August 2018. Auf Aufforderung des Regionalgerichts hin präzisierte Rechtsanwalt B.________, dass es sich um ein Revisionsgesuch handle (pag. 5 f.). Das Regionalgericht übermittelte die Akten im Anschluss zuständigkeitshalber an das Obergericht des Kantons Bern zur Durchführung des Revisionsverfahrens (pag. 1 f.).