1. Mit Strafbefehl vom 31. August 2018 verurteilte die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft), A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) wegen (a) Missbrauchs von Ausweisen und Schildern sowie wegen (b) Fahrens ohne Haftpflichtversicherung, Fahrens ohne Fahrzeugausweis und Kontrollschilder, beides fahrlässig begangen. Er wurde bestraft mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend CHF 1‘800.00. Ausserdem wurden ihm die Verfahrenskosten von CHF 500.00 auferlegt. Der Strafbefehl wurde dem Gesuchsteller am 14. September 2018 zugestellt (pag. 25 f. sowie Akten O 18 8644).