2. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 17 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 40 3. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Fürsprecher B.________, wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: 3.1. Erste Instanz