1. Zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 9‘000.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Oberland vom 17. Oktober 2017 und zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 12. Dezember 2017. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 300 Tagen wird im Umfang von 300 Tagessätzen auf die Geldstrafe angerechnet. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 50.00 als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 23. April 2019.