38 IX. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 12. September 2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als auf die Anordnung einer Landesverweisung verzichtet wurde. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz durch Täuschung der Behörden, qualifiziert begangen in der Zeit von ca. August 2016 bis Februar 2017 in G.________, H.________ und I.________;