1237 f.) abgestellt. Es ist dabei darauf hinzuweisen, dass der Verteidigung ein offensichtlicher Rechnungsfehler bei der Berechnung von Mehrwertsteuer unterlaufen ist. 7.7% MwSt. auf dem Betrag von CHF 4091.00 ergeben einen Mehrwertsteuerbetrag von CHF 315.00 (statt CHF 327.30), dies wird entsprechend korrigiert (vgl. Tabelle Urteilsdispositiv IV.3.2.). Fürsprecher B.________ wird somit vom Kanton Bern eine amtliche Entschädigung von CHF 4‘406.00 (amtliches Honorar CHF 3‘950.00, Auslagen CHF 141.00, MwSt. CHF 315.00) ausgerichtet.