26. Amtliche Entschädigung 26.1 Erstinstanzliche Verfahren Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung vor erster Instanz durch Fürsprecher B.________ wird aufgrund der erstinstanzlich eingereichten und als angemessen erachteten Kostennote festgesetzt (pag. 983 f.). Fürsprecher B.________ wird vom Kanton Bern eine amtliche Entschädigung von CHF 9‘221.25 (inkl. Auslagen und MwSt.) ausgerichtet. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 9‘221.25 zurückzuzahlen und Fürsprecher B.___