Die auf den Beschuldigten anteilsmässig entfallenden vorinstanzlichen Verfahrenskosten belaufen sich auf insgesamt CHF 8‘647.20 (inkl. Urteilsbegründung, vgl. Bst. B. Ziff. I.4 und Bst. H Ziff. 1 des erstinstanzlichen Dispositivs) und werden dem Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt.