418 Abs. 3 StPO haften A.________ und E.________ solidarisch für den gemeinsam verschuldeten Schaden. A.________ ist somit in Anwendung von Art. 41 und Art. 50 OR sowie Art. 126 Abs. 1 lit. a und 418 Abs. 3 StPO zu verurteilen zur Bezahlung von CHF 5‘082.00 Schadenersatz an ,C.________‘ unter solidarischer Haftung mit E.________ für den gesamten Betrag. VII. Kosten und Entschädigung