23. Zivilklage D.________ Am 25. November 2017 machte der Straf- und Zivilkläger D.________ eine Schadenersatzforderung von CHF 1‘000.00 geltend (pag. 208, 775). Entsprechende Belege wurden nicht eingereicht. Für die erstinstanzliche Hauptverhandlung liess sich der Straf- und Zivilkläger in der Folge dispensieren (pag. 904 ff.), ohne eine Begründung oder weitere Belege für die Zivilforderung einzureichen.