Davon abzuziehen ist nun die mit Urteil vom 23. April 2019 bereits ausgesprochene und rechtskräftige Übertretungsbusse von CHF 850.00, womit eine zum Urteil vom 23. April 2019 auszusprechende Zusatzstrafe von CHF 50.00 Tagessätzen Geldstrafe resultiert (CHF 900.00 – CHF 850.00). Der Beschuldigte wird somit zu einer Übertretungsbusse von CHF 50.00 als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 23. April 2019 verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf einen Tag festgesetzt.