1102, S. 63 der erstinstanzliche Urteilsbegründung), im Rahmen der Asperation wird diese jedoch nur noch mit CHF 50.00 berücksichtigt. Hieraus ergibt sich für das rechtskräftige und für das neu zu beurteilende Delikt zusammen eine hypothetische Gesamtstrafe von CHF 900.00 Übertretungsbusse (CHF 850.00 + 50.00). Davon abzuziehen ist nun die mit Urteil vom 23. April 2019 bereits ausgesprochene und rechtskräftige Übertretungsbusse von CHF 850.00, womit eine zum Urteil vom 23. April 2019 auszusprechende Zusatzstrafe von CHF 50.00 Tagessätzen Geldstrafe resultiert (CHF 900.00 – CHF 850.00).