Bei dieser zu berücksichtigenden Vorstrafe handelt es sich um die mit Urteil der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 23. April 2019 für eine Tätlichkeit ausgesprochene rechtskräftige Übertretungsbusse von CHF 850.00 (pag. 1214). Das vorliegend neu zu beurteilende Delikt der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (festgestellt am 17. November 2017) hat der Beschuldigte vor der Verurteilung vom 23. April 2019 wegen Tätlichkeit begangen, weshalb methodisch eine Zusatzstrafe zum Urteil vom 23. April 2019 zu bilden ist.