SVG / Zusatzstrafenbildung Bei der Zusatzstrafenbildung geht es darum, die infolge Asperation sämtlicher zu berücksichtigender Delikte eingetretene Reduzierung der Strafe zu berücksichtigen. Bei der mit Urteil vom 12. Dezember 2017 ausgesprochenen Geldstrafe von 25 Tagessätzen handelt es sich jedoch schon um eine Zusatzstrafe, damit ist der Beschuldigte bei dieser Strafe bereits in Genuss einer Reduzierung zufolge Asperation gekommen.