Im Rahmen der Tatgruppe wird somit der erste Diebstahl mit 60 Strafeinheiten veranschlagt, der zweite Diebstahl asperierend mit 40 Strafeinheiten (Faktor 2/3) berücksichtigt. Damit ergibt sich als Zwischenresultat auf Grund der Tatkomponenten für die Tatgruppe der beiden Diebstähle eine Einsatzstrafe von 100 Strafeinheiten, bzw. 100 Tagessätzen. 17.3 Asperation auf Grund der mehrfachen Sachbeschädigung und des mehrfachen Hausfriedensbruchs / Tatkomponenten Die Strafe ist schliesslich aufgrund der Schuldsprüche wegen mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfachen Hausfriedensbruchs zu erhöhen.