16.5 Zusatzstrafenbildung Von dieser hypothetischen Gesamtstrafe von 192 Tagessätzen ist die mit Urteil vom 17. Oktober 2017 ausgesprochene rechtskräftige Geldstrafe von 18 Tagessätzen wieder abzuziehen, womit eine zum Urteil vom 17. Oktober 2017 hypothetische Zusatzstrafe von 174 Tagessätzen Geldstrafe resultiert.