SVG Die Einsatzstrafe von 180 Strafeinheiten bzw. Tagessätzen ist mit Blick auf die rechtskräftige Verurteilung wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz angemessen zu erhöhen. Die für das isolierte Strassenverkehrsdelikt ausgesprochene rechtskräftige Geldstrafe von 18 Tagessätzen wird im Rahmen der Asperation im Umfang von 12 Tagessätzen (Faktor 2/3) berücksichtigt. Damit ergibt sich eine hypothetische Gesamtstrafe von 192 Tagessätzen. 16.5 Zusatzstrafenbildung