Als Vorstrafen sind die Urteile vom 21. Juli 2009 betreffend einfache Körperverletzung und Sachbeschädigung, vom 7. Dezember 2010 betreffend Fahren in fahrunfähigem Zustand, sowie vom 20. November 2014, 15. August 2016 und 4. November 2016 betreffend SVG-Widerhandlungen zu erwähnen. Auch nach Begehung der hier zu beurteilenden Delikte hat der Beschuldigte noch weiter delinquiert, so sind bis heute noch drei weitere Strafurteile ergangen, nämlich am 17. Oktober 2017 und am 12. Dezember 2017 wegen SVG-Widerhandlungen und 23. April 2019 wegen Hinderung einer Amtshandlung, Beschimpfung und Tätlichkeit (pag. 1212 ff.).