30 se in der Wohnung seiner Eltern in I.________. Im Betreibungsregisterauszug sind Verlustscheine im Betrag von CHF 12‘295.70 verzeichnet (pag. 1207 ff.). Als Vorstrafen sind die Urteile vom 21. Juli 2009 betreffend einfache Körperverletzung und Sachbeschädigung, vom 7. Dezember 2010 betreffend Fahren in fahrunfähigem Zustand, sowie vom 20. November 2014, 15. August 2016 und 4. November 2016 betreffend SVG-Widerhandlungen zu erwähnen.