Damit werden die qualifizierten Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz als das schwerste Delikt erachtet. Es ist somit für die qualifizierten Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz eine Einsatzstrafe zu bilden und auf Grund der Strassenverkehrswiderhandlung angemessen zu erhöhen. 16.2 Einsatzstrafe für die qualifizierte Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz / Tatkomponenten Die Vorinstanz setzte sich eingehend mit den objektiven und subjektiven Tatkomponenten auseinander.