SVG zu einer Geldstrafe von 18 Tagessätzen zu CHF 90.00 CHF verurteilt (pag. 1213). Im Rahmen der Zusatzstrafenbildung sind in Bezug auf dieses Urteil die zeitlich davor liegenden neu zu beurteilenden qualifizierten Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz zu berücksichtigen: Wie bereits vorweg genommen, ist auch für diese neu zu beurteilenden Delikte einzig die Ausfällung einer Geldstrafe sachgerecht. Somit liegen gleichartige Strafarten vor, womit eine Zusatzstrafe gebildet werden kann.