25 dieser Sachverhalt erstellt, weshalb der Beschuldigte gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum von Betäubungsmitteln schuldig zu sprechen ist. IV. Strafzumessung für die mit Geldstrafe zu bestrafenden Delikte