8. Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz 8.1 Anklageschrift vom 19. Juni 2018 (AKS Bst. B. Ziff. 3., pag. 806) Auf Seite 5 der Anklageschrift vom 19. Juni 2018 wird dem Beschuldigten eine Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Übertretung) vorgeworfen, begangen bzw. festgestellt am 17. November 2017 in L.________, indem er eine unbestimmte Menge Kokain konsumierte (pag. 806). Die Verteidigung bemängelte, dass im Gegensatz zu den anderen Vorwürfen die Widerhandlung gegen das BetmG im Rubrum nicht aufgeführt sei, damit fehle es an einer rechtsgenügenden Anklage. Diesem Einwand kann nicht gefolgt werden.