Es liegt für die Kammer auf der Hand, dass sich F.________ auf diese Heirat einliess, um dem Beschuldigten zu gefallen und er dabei als Vermittler fungierte. Die Kammer erachtet die Aussagen von F.________ im Ergebnis als glaubhaft. So kann – entgegen der Ansicht der Verteidigung – auch in Bezug auf die Bezahlung von CHF 10‘000.00 durch den Beschuldigten an F.________ auf ihre Aussagen abgestellt werden. Ihre diesbezüglichen Aussagen sind konstant, detailliert und auch für sie belastend.