21 F.________ spreche sehr gut Albanisch (pag. 406). Als er dann etwas später eine Ausrede für eine mögliche Tatbeteiligung benötigte, brachte er dann vor, er habe lediglich als Übersetzer zwischen den beiden fungiert (pag. 422), was ja wiederum nur dann Sinn machen würde, wenn F.________ kein Albanisch sprechen würde. Seine Aussagen sind insgesamt zu unbestimmt, zu wenig zuverlässig und teilweise auch zu widersprüchlich, als dass darauf abgestellt werden könnte.