406 Z. 231). Nicht wirklich zu überzeugen vermag auch die Erklärung von A.________, weshalb F.________ ihn belastet: „Ich habe die Vermutung, dass sie wütend auf mich ist, weil ich noch andere Frauen habe und sie mir das heimzahlen will“ (pag. 422 Z. 352 f.) respektive „Es kann sein, dass sie jemand anderes in Schutz nehmen will“ (pag. 964 Z. 14). So reagierte F.________ auf Vorhalt derartiger Aussagen äusserst souverän, indem sie darauf hinwies, dass es ja wohl reiche, dass er im Gefängnis sei; der Staatsanwalt könne ja auch AA.________ fragen (vgl. pag. 477 Z. 204 f.). Schliesslich fallen auch seine Reaktionen auf vorgehaltene belastende Äusserungen von F.__