A.________ seinerseits bestritt konsequent, an der Scheinehe in irgendeiner Form beteiligt gewesen zu sein. Seine Aussagen sind diesbezüglich konstant. Seine Ausführungen im Zusammenhang mit der Vermittlung sind jedoch wenig detailliert angesichts der klaren Familienverhältnisse (seine Schwester ist die Ex-Frau von AA.________, er damit der Onkel ihrer beiden Söhne, vgl. pag. 403 Z. 102). Es ist kaum zu glauben, dass er – obwohl er familiär mit AA.________ verbunden ist, diesen bereits seit 17-20 Jahren kennt (vgl. 404 Z. 106 f.) und zudem auch zu F.________ eine Beziehung pflegt – derart wenig über die Eheschliessung wissen will (vgl. pag. 406 Z. 210 sowie 256 f. und pag. 407 Z. 265).