„Ich hatte die Hoffnung, mit A.________ zusammen zu sein und eine Beziehung [zu] führen. Ich habe es aus gutem Willen zu A.________ gemacht“ (pag. 467 Z. 47-49) respektive „Mir ging es darum, A.________ zu helfen. Ich dachte mir, es sei dann alles gut“ (pag. 970 Z. 33 f.). Sie wollte letztlich einfach eine Beziehung mit A.________ und ihr war die familiäre Nähe von AA.________ zu A.________ bekannt. F.________ ist für das Gericht insgesamt glaubwürdig (vgl. auch die Würdigung im Zusammenhang mit dem Diebstählen); ihre Aussagen bezüglich Scheinehe wirken glaubhaft und werden insbesondere von AA.________ direkt und ohne Druck bestätigt.