Sie sei so enttäuscht gewesen und habe eins nach dem anderen falsch gemacht (pag. 1222). 7.5 Beweiswürdigung der Kammer Die Vorinstanz hielt Folgendes fest (pag. 1085 ff.): F.________ blieb bei ihren Aussagen konsequent und bis zuletzt dabei, dass es eine Scheinehe war und sie dafür Geld von A.________ erhalten hat. Dass es sich tatsächlich um eine Scheinehe gehandelt hat, bestätigte denn auch AA.________ einerseits direkt (pag. 506 Z. 33-35), andererseits aber auch indirekt durch Akzeptieren des