7.3 Objektive Beweismittel Dem Anzeigerapport vom 30. Januar 2018 (pag. 210 ff.) kann entnommen werden, dass im Zuge der Ermittlungen wegen Einbruchdiebstahls gegen den Beschuldigten an dessen Domizil am 20. Januar 2017 eine Hausdurchsuchung erfolgte. Anlässlich dieser Hausdurchsuchung wurden AA.________ und dessen Sohn AB.________ am Domizil von A.________ angetroffen. Auch all ihre Effekten befanden sich in dieser Wohnung. 7.4 Subjektive Beweismittel Die Vorinstanz hat die Aussagen des Beschuldigten (pag. 401 ff., 412 ff., 954 ff., 1082 ff.), die Aussagen von F.______