Die Belohnung wurde von ihm im Vorfeld versprochen. 7.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Dieser Sachverhalt wird vom Beschuldigten vollumfänglich bestritten. Der Beschuldigte stellt sich auf den Standpunkt, dass er lediglich zwischen den beiden einmal habe übersetzten müssen, darüber hinaus habe er nichts damit zu tun. Er habe F.________ auch kein Geld gegeben und verfüge auch nicht über einen solchen Betrag. 7.3 Objektive Beweismittel Dem Anzeigerapport vom 30. Januar 2018 (pag.