die Eheschliessung (Scheinehe) mit F.________ zu ermöglichen, um damit für AA.________ die formalen Bedingungen zum Erhalt eines Aufenthaltstitels in der Schweiz zu erfüllen, obwohl er wusste bzw. beabsichtigte, dass F.________ und AA.________ nur zum Schein eine Ehe schliessen. F.________, die ihrerseits über die wirklichen Absichten hinter der Eheschliessung informiert war und ebenfalls dieselben Absichten verfolgte, händigte er nach erfolgreicher Eheschliessung persönlich CHF 10‘000.00 als Belohnung aus. Die Belohnung wurde von ihm im Vorfeld versprochen.