_ laut den Aussagen des Beschuldigten gerade deswegen vom Beschuldigten beherbergt worden sein soll, weil er niemanden in der Schweiz gekannt haben soll. Weiter ist davon auszugehen, dass sich der Beschuldigte anschliessend am Ort des Geschehens während der Einbrüche zwar nicht in den Häusern selber aufhielt, jedoch E.________ zusätzlich dadurch unterstützte, dass er als Aufpasser eine Position im und ums Fahrzeug einnahm, die es ihm ermöglichte, bei aufkommender Gefahr E.________ zu warnen, respektive das Fahrzeug für eine Flucht in Position zu bringen, was beim Einbruch in L.________ auch tatsächlich nötig wurde.