17 Nach Würdigung aller Umstände wirken für die Kammer der Inhalt ihres Widerrufsschreibens und das Eingeständnis ihrer Lüge an der Berufungsverhandlung unglaubhaft. Diese neuen Beweismittel vermögen ihre ursprünglichen glaubhaften Aussagen zum Ablauf anlässlich der zwei Stopps in J.________ und L.________ nicht zu entkräften. Die Kammer stellt damit auf die Aussagen von F.________ bis und mit erstinstanzlichem Gericht ab und erachtet diese im Ergebnis als glaubhaft. Dabei schliesst die Kammer allerdings nicht aus, dass F.______