nis gehen zu müssen. Wenn sie wirklich zusammen im Auto Sex gehabt hätten, hätte sie es bestimmt spätestens zu diesem Zeitpunkt gesagt, um den Verdacht von einer allfälligen Beteiligung von sich abzuwenden und nicht einen weiteren Gefängnisaufenthalt zu riskieren. Dass sie das aber nicht gemacht hat, spricht dafür, dass es eben nicht so gewesen ist. Weiter verhielt sich F.________ anlässlich ihren Einvernahmen zu keinem Zeitpunkt, wie jemand, der sich hätte rächen wollen. So nahm sie den Beschuldigten gar in Schutz „A.________ sei immer ein herzenslieber Mensch gewesen, er mache so etwas nicht“ (pag.