16 Mit dem Widerruf hat sich F.________ der Argumentation des Beschuldigten und der Verteidigung angepasst, wonach sie gelogen habe, um sich am Beschuldigten zu rächen, weil er andere Frauen gehabt habe. Wenn sich F.________ in der Tat am Beschuldigten hätte rächen wollen, stellt sich für die Kammer die Frage, wann denn F.________ von diesen anderen Frauen erfahren hätte. Dieser Zeitpunkt hätte sie ja dann dazu bewogen haben sollen, in der Folge zu lügen.