, 967 ff.) – in Bezug auf die beiden Stopps konstant gleiche Aussagen. In Bezug auf den ersten Halt in L.________ bestehen – nach anfänglichem Zögern – konstant gleiche Aussagen bereits ab der ersten Einvernahme am 17. November 2017 (pag. 430). Über alle Einvernahmen hinweg, blieb F.________ konstant dabei, nicht gewusst zuhaben, was geplant gewesen sei. Diesbezüglich wurde sie von den beiden Mitbeschuldigten auch klar aus dem Schussfeld genommen, beide äusserten sich dahingehend, dass F.________ mit diesen Vorfällen nichts zu tun gehabt habe.