Auch mit dem Einbruch in J.________ wollte sie anfänglich nicht in Verbindung gebrach werden und verschwieg während der ersten Einvernahme, während der Hafteröffnung und zu Beginn der delegierten Einvernahme am 17. Januar 2018 ihre Anwesenheit (pag. 441, 453, 455). Nachdem F.________ an der Einvernahme vom 17. Januar 2018 ermahnt wurde, in Bezug auf AA.________ die Wahrheit zu sagen, weinte F.________ und führte aus, sie habe Angst, wieder ins Gefängnis gehen zu müssen (pag. 457). In der Folge machte sie dann aber auch Ausführungen zu beiden Stopps, sowohl in L.________ wie auch in J.______