6.6.3 Aussagen F.________ a) Aussagen bis zum Widerruf (Aussagen bis und mit erstinstanzliche Hauptverhandlung) Anlässlich der ersten Einvernahme zögerte F.________ zuerst, offen zu legen, dass sie kurz vor der polizeilichen Anhaltung in L.________ im Quartier angehalten hätten, gab aber dann in der gleichen Einvernahme später zu, beim Einbruchobjekt in L.________ vor Ort – aber nicht im Objekt – gewesen zu sein (pag. 428, 430). Auch mit dem Einbruch in J.